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  1. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. 
  2. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter aufzuzeigen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht durch Fotos dokumentiert wurden.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Wird die Hüpfburg verschmutzt / falsch zusammengelegt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Kosten von 50,- € übernehmen. Sollten Reinigungskosten entstehen und dieser Betrag übersteigt 50,- € werden diese entsprechend in Rechnung gestellt.
  5. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung, Verkehrsunfall und Diebstahl. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Im Falle eines Totalschadens ist der Mieter verpflichtet den Neuwert zu ersetzen. Der Vermieter haftet ausschließlich im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
  6. Bei einer Lieferung/Abholung gelten folgende Regelungen. Zur Aufstellung und Abbau der Hüpfburg ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich und freie Zufahrt  auf das Veranstaltungsgelände.  Die Zufahrtsbreite zum Aufbauplatz muss mind. 1,5m betragen. Die Hüpfburg wird mit einer Sackkarre angeliefert. Sollte der Aufbauort nicht damit zu erreichen sein, müssen von Ihnen ausreichend Helfer gestellt werden, um die Hüpfburg an den Platz zu tragen.
  7. Die Mietsachen dürfen vom Mieter, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Der PKW-Anhänger ist nur für den Transport der Hüpfburg. Es ist untersagt, den Anhänger anders zu nutzen oder mit anderen Dingen zu beladen.
  8. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr von 50,- € Euro. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. 
  9. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.  
  10. Bei der Vermietung der Hüpfburg übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung durch den Mieter.
  11. Die Bezahlung erfolgt spätestens in Bar bei Abholung oder vorher per Vorabüberweisung, Firmenkunden können auch auf Rechnung bestellen. Rechnungen werden ausschließlich per Email versendet. Einige Produkte sind spätestens 2 Tage nach Buchung zu bezahlen, darauf wird in der Auftragsbestätigung hingewiesen.
  12.  Die Miet- und Nutzungsbedingungen sind Bestandteile des Vertrages.  
  13.  Der Mieter haftet für aufgetretene Schäden am Anhänger, die durch den Mieter verursacht wurden. Er hat den  Anhänger bei Abholung auf Mängel zu überprüfen und falls Mängel  vorhanden sind, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und schriftlich zu fixieren. Ansonsten werden diese  Mängel dem Mieter angelastet, der dann die Instandhaltungskosten zu tragen  hat. Der Anhänger ist Kaskoversichert, die Selbstbeteilung in Höhe von 300 € sowie ggf. unversicherte Kosten sind im Schadenfall vom Mieter zu tragen.  
  14. Rücktrittsrecht: Der Vermieter kann jederzeit ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter kann bis 4 Wochen vor der Veranstaltung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Bei späterem Rücktritt werden 50% des Mietpreises fällig. Sollten die Wetterprognosen nachweislich so schlecht sein, dass eine Nutzung der Hüpfburg am Veranstaltungstag unmöglich sein, bieten wir eine kostenlose Stornierung bis zur Abholung an, der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter selbstständig zu kontaktieren. Bei Lieferung durch uns ist der Vermieter spätestens am Vortag zu kontaktieren, wenn es die Wetterbedingungen ein Aufbau nicht zulassen sollten, sollten bereits Kosten entstanden sein (z.B. vergebliche Anfahrt, sind die angefallenen Kosten vom Mieter zu zahlen). Jegliche Art von Stornierung Bedarf von beiden Seiten der Schriftform.
  15.  Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
  16. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
  17. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen. (Ausgenommen Hüpfburgen, die speziell für Erwachsene zugelassen sind)
  18. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
  19. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  20. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise, siehe Warnhinweise an der Vorderseite der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson  sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
  21. Speisen und Getränke, sowie Rauchen an und in der Hüpfburg sind nicht erlaubt.
  22. Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
  23. Hosen- und Jackentaschen müssen kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände, wie z.B. Stifte oder Haarspangen, zu Verletzungen führen.
  24. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen, Handys  oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
  25. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  26. Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.
  27. Bei starkem Regen ist die Hüpfburg zu räumen, und das Gebläse vom Stromnetz zu trennen und vor Regen zu schützen. Die Hüpfburg ist mit einer Plane abzudecken bzw. abzubauen. Nach dem Regen ist die Hüpfburg wieder aufzubauen um diese zu trocknen. Es muss in jeden Fall verhindert werden, dass die Hüpfburg mit Wasser volläuft.
  28. Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss das die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung der Störung darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden.
  29. Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 4 darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder benutzt werden.
  30. Rabattcoupons (Rabatt in %) sind auf Sonderaktionen nicht einlösbar. Pro Hüpfburg ist lediglich 1 Rabattcoupon einlösbar. Gekaufte Gutscheine (Rabatt in €) können jederzeit und mit jedem Produkt eingelöst werden.
  31. Aktuelle Corona (COVID-19) Regeln sind jederzeit vom Mieter einzuhalten, der Vermieter kann für Verstöße des Mieters nicht haftbar gemacht.
  32. Mit den aufgeführten Mietbedingungen und Datenschutzerklärungen erklärt sich der Mieter durch Abholung der Hüpfburg auch ohne Unterschrift einverstanden.

 

Transport der Hüpfburg (gilt nur, wenn der Anhänger mitgemietet wird)

Zum Transport der Hüpfburg wird ein PKW mit Anhängerkupplung benötigt, da die Hüpfburg mit unserem Anhänger transportiert wird. Der Mieter ist vor Transport der Hüpfburg verpflichtet zu überprüfen, ob sein Fahrzeug zum Transport des Anhängers geeignet ist.

 

Der Mieter hat bei der Übernahme des Anhängers die folgenden Punkte zu beachten bzw. zu prüfen:   

   

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers beträgt 750 kg oder 1300 kg
  • Funktionstüchtigkeit (Licht, Stützrad, Stützen, Scharniere, usw.)
  • Der Fahrer des PKW muss zum führen des Anhängers berechtigt sein
  • Der Anhänger besitzt einen 13-poligen Stecker. Zu 99% haben alle PKW diesen Stecker. Sollten Sie noch über einen 7-poligen Stecker verfügen, bitte entsprechenden Adapter mitbringen.  Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung des Anhängers tritt nur in Kraft, wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ansonsten haftet bei Unfällen der Halter des Zugfahrzeuges.
  • Die Hüpfburg ist z.T. mit einer Transporthülle verpackt, z.T. auf einem Rollwagen liegend, sodass die Hüpfburg direkt vom Anhänger auf die Unterlegplane geschoben werden kann bzw. umgekehrt beim Aufladen. Es ist zu vermeiden, die Hüpfburg über den Boden zu ziehen oder über scharfkantige Steine, Schotter oder Split zu rollen, zu ziehen oder gar darauf aufzubauen.
  • Der Anhänger darf ausschließlich zum Transport der Hüpfburg genutzt werden, nicht zur Lagerung.

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 CJUMP - Hüpfburg Verleih
Michael Brendt
Zum schwarzen Vehn 1
49699 Lindern – Großenging
Tel.: 01525 – 69 65 912

Anmeldung

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